Für die Nutzung von Wohnheimplätzen erhebt der Landkreis Gebühren gemäß der Satzung >>hier klicken<< über die Nutzung und die Erhebung von Gebühren für die Wohnheime für Auszubildende des Oberstufenzentrums Havelland. Die Gebühren werden je Anwesenheitseinheit (AE) erhoben.
Eine Anwesenheitseinheit berechnet sich wie folgt:
Beispiel: 05.10. – 09.10. = 5 AE
Die übliche Anreise ist an einem Sonntag ab 16.00 Uhr.
Gebühr, gemäß Satzung §2 Abs. 3, je Anwesenheitseinheit bei Fremdnutzung 17,00 €
Gebühr, gemäß Satzung §2 Abs. 1, je Anwesenheitseinheit für Auszubildende des OSZ HVL 12,50 €